Dienstrad-Leasing Zahlung durch den Arbeitnehmer bei Krankheit
Als gutes Package wird seit geraumer Zeit den Arbeitnehmern ein Dienstrad vom Arbeitgeber angeboten. Nun hat das Arbeitsgericht Aachen in seinem einem Urteil vom 02.09.2023 – Az. 8 Ca 2199/22 – entschieden, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings, das im Wege der Entgeltumwandlung finanziert wird, während des Krankengeldbezugs selbst zu tragen hat. Der Entscheidung lag folgender Sachverhalt zur Grunde: Die Arbeitgeberin war Leasingnehmerin für zwei Fahrräder, die dem Arbeitnehmer im Rahmen des sog. „JobRad-Modells“ zur Nutzung überlassen wurden. Die Leasingraten wurden durch eine Entgeltumwandlung vom monatlichen Bruttoarbeitsentgelt abgezogen. Der Arbeitnehmer erkrankte arbeitsunfähig und erhielt nach Ablauf des Entgeltfortzahlungszeitraums von sechs Wochen von...
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