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IT Recht

Fehler bei Bewertungen / Abmahnung

Oftmals werden von Arbeitnehmern nach Ausscheiden aus dem Unternehmen negative Bewertungen auf google abgegeben. Hierbei ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer zu keinem Zeitpunkt Kunde des Unternehmens war und demgemäß abgemahnt werden kann. Ebenso ist zu beachten, dass bei einer Bewertung im Internet, die Grenzen der Rechtswidrigkeit nicht überschritten werden. Andernfalls kann die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen eine Reihe von Ansprüchen geltend machen. Ob eine Bewertung rechtswidrig und nicht verfasst hätte werden dürfen, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden. Soweit die Veröffentlichung einer Bewertung rechtswidrig ist, kann die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen Schadenersatz, die Löschung der Bewertung, einen öffentlichen Widerruf...

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Recht der Informationstechnologien – neue Herausforderungen.

Das Recht der Informationstechnologien nimmt eine immer größere Bedeutung in allen Rechtsgebieten ein. Das Recht der Informationstechnologie ist ein Bereich, der alle Gesellschaftsschichten betrifft. Vom Großunternehmen bis zum täglichen Umgang beschäftigt unsere Mandanten dieser Bereich. Hierbei kommen immer mehr rechtliche Fragestellungen auf. Dies ebenso im Hinblick auf grenzüberschreitende Tätigkeiten und Vertragsabschlüsse. Wir beraten in allen Fragen zur Hardware- und Softwareverträgen, Mobile Apps, Plattformen und Cloud Computing, Online- und E-Mail-Marketing und Providerverträgen. Neben der Beratung vertreten wir Sie selbstverständlich auch in streitigen Verfahren.   Dr. Christian Becker Rechtsanwalt...

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Bundesgerichtshof zur Pflicht von Internethändlern, über Herstellergarantien zu informieren

Der unter anderem für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden in seinem Urteil vom 10. November 2022 - I ZR 241/19 entschieden, dass Internethändler Verbraucher nicht näher über die Herstellergarantie für ein angebotenes Produkt informieren müssen, wenn die Garantie kein zentrales Merkmal ihres Angebots ist.   Sachverhalt:   Die Parteien vertreiben Taschenmesser im Wege des Internethandels. Die Beklagte bot auf der Internetplattform Amazon ein Schweizer Offiziersmesser an. Die Angebotsseite enthielt unter der Zwischenüberschrift "Weitere technische Informationen" einen Link mit der Bezeichnung "Betriebsanleitung". Nach dem Anklicken dieses Links öffnete sich ein Produktinformationsblatt, das folgenden Hinweis auf eine Garantie des Herstellers enthielt: "Die Garantie...

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