Fehler bei Bewertungen / Abmahnung
Oftmals werden von Arbeitnehmern nach Ausscheiden aus dem Unternehmen negative Bewertungen auf google abgegeben.
Hierbei ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer zu keinem Zeitpunkt Kunde des Unternehmens war und demgemäß abgemahnt werden kann.
Ebenso ist zu beachten, dass bei einer Bewertung im Internet, die Grenzen der Rechtswidrigkeit nicht überschritten werden. Andernfalls kann die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen eine Reihe von Ansprüchen geltend machen.
Ob eine Bewertung rechtswidrig und nicht verfasst hätte werden dürfen, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden.
Soweit die Veröffentlichung einer Bewertung rechtswidrig ist, kann die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen Schadenersatz, die Löschung der Bewertung, einen öffentlichen Widerruf und die Unterlassung der Abgabe solcher Bewertungen für die Zukunft verlangen.
Soweit eine Abmahnung zugestellt wird, bedarf es unverzüglichen Handelns. Andernfalls muss mit einer einstweiligen Verfügung gerechnet werde. Sie haben hierbei die Möglichkeit die Abmahnung neu aufzusetzen und entsprechend mit der Gegenseite Kontakt aufzunehmen. Unternehmen geht es zumeist darum, negative Einträge löschen zu lassen. Damit können zumeist weitere Kosten vermieden werde.