Fehler bei Bewertungen / Abmahnung
Oftmals werden von Arbeitnehmern nach Ausscheiden aus dem Unternehmen negative Bewertungen auf google abgegeben. Hierbei ist zu beachten, dass der Arbeitnehmer zu keinem Zeitpunkt Kunde des Unternehmens war und demgemäß abgemahnt werden kann. Ebenso ist zu beachten, dass bei einer Bewertung im Internet, die Grenzen der Rechtswidrigkeit nicht überschritten werden. Andernfalls kann die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen eine Reihe von Ansprüchen geltend machen. Ob eine Bewertung rechtswidrig und nicht verfasst hätte werden dürfen, muss jeweils im Einzelfall geprüft werden. Soweit die Veröffentlichung einer Bewertung rechtswidrig ist, kann die betroffene Person oder das betroffene Unternehmen Schadenersatz, die Löschung der Bewertung, einen öffentlichen Widerruf...
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