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Widerruf einer Schenkung, BGH Urteil vom 11.10.2022, X ZR 42/20

Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 11.10.2022 klargestellt, dass bei einem Widerruf einer Schenkung wegen groben Undanks nach § 531 Abs.1 BGB in dem Widerrufsschreiben keine Begründung angegeben werden muss.  Der Schenker hat jedoch in einem gerichtlichen Verfahren die materielle Wirksamkeit des Widerrufs darzulegen und zu beweisen.   BGH, Urteil vom 11.10.2022, X ZR 42/20...

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BGH Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem sog. Dieselskandal gegen die Volkswagen AG

Urteil des Bundesgerichtshofes vom 14. Juli 2022 - VII ZR 422/21   Der unter anderem für Schadensersatzansprüche aus unerlaubten Handlungen, die den Vorwurf einer unzulässigen Abschalteinrichtung bei einem Kraftfahrzeug mit Dieselmotor zum Gegenstand haben, zuständige VII.. Zivilsenat des BGH hatte erneut über die Verjährung von Schadensersatzansprüchen im Zusammenhang mit dem sogenannten Dieselskandal zu entscheiden sowie über einen gegen die Volkswagen AG geltend gemachten Anspruch aus § 852 Satz 1 BGB bezüglich eines von dieser hergestellten und in ein Neufahrzeug der AUDI AG eingebauten Dieselmotors des Typs EA 189..   Sachverhalt: Die Klägerin nahm die beklagte Volkswagen AG wegen der Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung in ihrem...

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Weiteres Büro in Darmstadt

Wir freuen uns mitteilen zu können, dass wir ein weiteres Büro in Darmstadt eröffnet haben. Es stehen Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Christian Becker und Herr Sascha Lühr in den Bereichen des Wirtschafts- und Vertragsrechts sowie in dem Bereich des Insolvenzrechts zu Verfügung. Das Büro befindet sich in unmittelbarer Nähe der Mathildenhöhe. BKC Becker & Krüger...

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Kein Mietmangel wegen coronabedingter Nutzungseinschränkung

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat in seiner Entscheidung vom 19.03.2021 (2 U 143/20) entschieden, dass die beschränkte Nutzungsmöglichkeit von Gewerberäumen des ersten Lockdowns keinen Mangel darstellt, der zu einer Minderung berechtigt. Zur Begründung heißt es, dass die behördlich angeordneten Einschränkungen sich nicht objektbezogen ausgewirkt hätten, sondern sich inhaltlich auf den Betrieb des Mieters bezogen...

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