BGH: Klausel zur einseitigen Herabsetzung der Rente in Riester-Verträgen ist unwirksam
Sachverhalt Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 10.12.2025 (Az. IV ZR 34/25) entschieden, dass eine Klausel in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) fondsgebundener Rentenversicherungen (Riester-Renten), welche dem Versicherer ein einseitiges Recht einräumt, den sogenannten Rentenfaktor und damit die monatliche Rente nachträglich abzusenken, unwirksam ist, sofern sie keine gleichwertige Verpflichtung zur Wiederheraufsetzung bei verbesserten Umständen vorsieht. Hintergrund und Prozessverlauf Der beklagte Versicherer hatte in den streitgegenständlichen AVB geregelt, dass bei nicht vorhersehbar gestiegener Lebenserwartung oder dauerhaft sinkender Rendite die monatliche Rentenzahlung herabgesetzt werden kann. Ein Verbraucherschutzverband sah hierin eine unangemessene Benachteiligung der Kunden und klagte auf Untersagung der Verwendung der Klausel. Während das Landgericht die Klage...
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