Bundesgerichtshof entscheidet zur Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA
Übermittlung von Positivdaten an die SCHUFA zulässig Mit Urteil vom 14. Oktober 2025 (Az. VI ZR 431/24) hat der für Datenschutzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) eine wichtige Entscheidung zur Übermittlung sogenannter Positivdaten an die SCHUFA getroffen. Die Richter bestätigten die Abweisung einer Unterlassungsklage eines Verbraucherverbandes gegen ein Telekommunikationsunternehmen, das der SCHUFA nach Abschluss von Mobilfunkverträgen Stammdaten seiner Kunden und Vertragsinformationen übermittelt hatte. Hintergrund des VerfahrensDie beklagte Mobilfunkanbieterin übermittelte bis Oktober 2023 regelmäßig Stammdaten (z. B. Name) ihrer Kunden sowie die Information über Zustandekommen oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses an die SCHUFA Holding AG. Ziel war insbesondere die Betrugsprävention, etwa um Identitätstäuschungen oder...
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