Sanierungskredite in Zeiten von Corona
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- 18. August 2020
- by Becker
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Aufgrund der Corona-Pandemie hat der Gesetzgeber die Insolvenzantragspflicht zunächst bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Es ist aufgrund der derzeit geführten Diskussion davon auszugehen, dass diese Frist verlängert wird. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Sanierung und in Insolvenzverfahren beraten wir Sie gerne insbesondere zu nachfolgenden Themen: 1) Wie ist die Insolvenzantragspflicht derzeit ausgestaltet und wie vermeidet