Betriebsübergang als Täuschungsmanöver
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- 15. Februar 2018
- by Becker
- Arbeitsrecht, Betriebsübergang,
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Ein Betriebsübergang setzt voraus, dass die arbeitgebermäßige Leitungsmacht auf einen neuen Inhaber übergeht. Das ist nicht der Fall, wenn sich der Betriebsinhaber durch eine Betriebsführungsgesellschaft vertreten lässt: Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.01.2018, 8 AZR 338/16 (Pressemeldung des Gerichts).