Neue Regelung bei Wideruf einer falschen Belehrungen in alten Immobilienkreditverträgen; Änderung ab dem 21.03.2016
- 0 Comments
- 23. Februar 2016
- by Becker
- Leave a comment
Der Bundestag hat am 18.02.2016 das Gesetz zur Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie beschlossen. Hierdurch wird der Widerruf von Immobilienkreditverträgen neu geregelt (BT-Drucksache 84/16). Der Verbraucher hat zukünftig andere Fristen für den unzutreffenden Widderuf eines Darlehens zu beachten. Dem Verbraucher steht nach einer zutreffenden Belehrung die Möglichkeit zu, innerhalb von zwei Wochen, den Darlehensvertrag zu widerrufen. Eine