Kündigung! Was nun?
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- 17. Juli 2015
- by Becker
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Sie haben eine Kündigung erhalten? Dann sollten Sie umgehend reagieren! Gegen Kündigungen muss innerhalb von 3 Wochen ab dem Zugang Kündigungsschutzklage erhoben werden. Wir bieten Ihnen im Falle einer Kündigung umgehend einen Termin an. Hierbei werden wir die Sachlage mit Ihnen eingehend erörtern, um die bestmögliche Entscheidung für Sie zu treffen. Hierbei sind insbesondere auch